Previous slide
Next slide


Der Kindergarten ist formal Teil der elfjährigen Volksschule und dauert zwei Jahre. Die Kinder werden im Alter von vier bis sechs Jahren gemeinsam unterrichtet.

Der Lehrplan Kindergarten umschreibt Haltungen, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse, die erworben, differenziert und weiterentwickelt werden sollen und somit Basis für das weitere Lernen in der Schule bilden.
Der Lehrplan differenziert die Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz durch Richt- und Grobziele und gibt Anregungen für die Umsetzung. Den Entwicklungsunterschieden der Kinder und der Heterogenität der Gruppe wird dabei Rechnung getragen. Der Kindergarten wird als Lebens-, Lern-, Entdeckungs- und Erfahrungsraum verstanden, indem das Spielen und das Verweilen der Kinder eine grosse Bedeutung haben.

Hauptziel ist es, das Kind in seiner Entwicklung zu fördern, es in eine erweiterte Gemeinschaft einzuführen und ihm damit den Ü̈bertritt in die Primarstufe zu ebnen. Unterschiedliche Lernvoraussetzungen und Fä̈higkeiten sowie das Lerntempo werden berücksichtigt.

Ob Regelklasse oder mit flexibler Lernzeit, an der Schule Stettlen werden alle Erst- und Zweitklässler gemeinsam unterrichtet.

Der Unterricht soll die Kinder dazu anregen, bereits vorhandenes Wissen und Können aktiv und kreativ in immer wieder neuen Situationen einzusetzen.

Die Kompetenzorientierung des Lehrplans 21 entspricht damit dem aktuellen Lehr- und Lernverständnis, an dem sich die Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen und die neueren Lehrmittel bereits heute orientieren.

Kompetenzorientierung bedeutet im Unterricht, dass

  • das Vorwissen und die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler in den Unterricht einbezogen werden.
  • die Schülerinnen und Schüler Gelegenheit haben zusammenzuarbeiten und sich über unterschiedliche Lernwege, Konzepte u.a. auszutauschen.
  • die Schülerinnen und Schüler dazu angeregt werden, das eigene Wissen und Können mit neu zu Lernendem zu vernetzen.
  • sich die Lehrpersonen an den Kompetenzstufenbeschreibungen im Lehrplan und an den Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler orientieren sowie Binnendifferenzierung ermöglichen.

Weiterführende Informationen zur Zweijährigen Einschulungsphase finden Sie unter der Rubrik Integration und Besondere Massnahmen (IBEM).

Previous slide
Next slide

Zum Lernverständnis des Lehrplans 21 passt ein Unterricht, welcher am Vorwissen und den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler ansetzt und diesen Gelegenheit gibt, Wissen sowie Fähigkeiten und Fertigkeiten weiterzuentwickeln.

Das Erlangen von Kompetenzen steht dabei im Vordergrund.

Kompetenzorientierung bedeutet im Unterricht, dass

  • das Vorwissen und die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler in den Unterricht einbezogen werden.
  • die Schülerinnen und Schüler Gelegenheit haben, Sachen und Situationen eigenständig zu erschliessen und zu bearbeiten.
  • die Schülerinnen und Schüler Gelegenheit haben zusammenzuarbeiten und sich über unterschiedliche Lernwege, Konzepte u.a. auszutauschen.
  • die Schülerinnen und Schüler dazu angeregt werden, das eigene Wissen und Können mit neu zu Lernendem zu vernetzen und auf neue Kontexte zu übertragen.
  • Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen, Kompetenzentwicklung wahrnehmen und reflektieren.
  • sich die Lehrpersonen an den Kompetenzstufenbeschreibungen im Lehrplan und an den Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler orientieren sowie Binnendifferenzierung ermöglichen.

Das Erlangen und Verfeinern von Kompetenzen steht wie in den beiden ersten Jahren dieses Zyklus im Vordergrund.
Am Ende des 6. Schuljahres wird der Übertrittsentscheid für den Wechsel in die Sekundarstufe I fällig. Dafür gelten folgende Leitgedanken:

Übertrittsverfahren

Ziel des Übertrittsverfahrens am Ende der 6. Klasse ist es, Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Fähigkeiten und ihrer prognostischen Entwicklung demjenigen Schultyp und gegebenenfalls denjenigen Niveaufächern der Sekundarstufe I zuzuweisen, in denen sie am besten gefördert werden.

Die Entscheidung, welchen Schultyp oder welches Niveau die Schülerinnen und Schüler nach der Primarschule besuchen, soll im Idealfall von den Lehrpersonen, den Eltern und den Schülerinnen und Schülern gemeinsam gefällt werden. Als Entscheidungsgrundlage dienen die Schulleistungen der 5. Klasse und des ersten Semesters der 6. Klasse (Beobachtungszeit), die Einschätzung des Potentials sowie die Beurteilung der überfachlichen Kompetenzen in allen Fächern.

Wenn sich Familien und Lehrpersonen bei einem Übertrittsentscheid in die Sekundarstufe I (Real, Sek oder Spez-Sek) nicht einigen können, soll das Kind an einer kantonalen Kontrollprüfung teilnehmen können. Diese ersetzt das Einigungsgespräch.

Weitere Informationen zu Beurteilung/Übertritte sind auf der Homepage der Erziehungsdirektion zu finden.

Previous slide
Next slide

Die Arbeit an den 10 Schlüsselkompetenzen ist ein wichtiger Bestandteil und zieht sich wie ein roter Faden durch alle Fachbereiche durch.

„Wenn du dich in der Schule oder in der Lehre richtig verhältst, hast du mehr Erfolg. Die folgenden zehn Schlüsselkompetenzen bringen dich in der Schule und in jedem Beruf weiter.“

 

Einsatzfreude
Zeig was du kannst und dass du etwas erreichen willst. Motivierte Lernende kriegen spannendere Arbeit.

Lernbereitschaft
Bleib am Ball, in der Schule und im Betrieb. Die Schule und die Lehre sind da, um zu lernen. Frage nach, wenn du etwas nicht verstehst.

Selbstständigkeit
Denke mit und handle – wo möglich – selbständig. Zeig, dass man auf dich zählen kann.

Verantwortungsbewusstsein
Erledige jeden Auftrag so, dass du zu deiner Arbeit stehen kannst. Kontrolliere das Resultat. Gestehe Fehler ein und hilf mit, diese zu beheben.

Pünktlichkeit
Halte dich an vereinbarte Zeiten. Teile frühzeitig mit, wenn du einen Termin nicht einhalten kannst.

Zuverlässigkeit
Halte dich an Abmachungen. In einem Team muss sich jeder auf den andern verlassen können.

Ordnungssinn
Stell die Dinge an ihren Platz zurück, wenn du sie nicht mehr brauchst. Hinterlasse deinen Arbeitsplatz sauber und aufgeräumt.

Teamfähigkeit
Hilf andern, dann helfen sie auch dir. In einem guten Team fällt vieles leichter. Und die Arbeit macht mehr Spass.

Höflichkeit und Umgangsformen
Sei höflich zu Lehrpersonen, Mitschülern und anderen Mitmenschen. Begrüsse sie mit ihrem Namen. Und wenn du schlechte Laune hast, braucht es nicht jeder mitzukriegen.

Ausdauer
Halte durch, auch wenn dich die Arbeit zwischendurch langweilt. Viele Ziele erreichst du nur mit der nötigen Ausdauer.

Previous slide
Next slide

Im Bereich der besonderen Massnahmen arbeitet die Schule Stettlen in einem Gemeindeverbund mit den Nachbargemeinden Bolligen und Vechigen zusammen.

Die Logopädin in der Schule ist zuständig für Beratung, Abklärung und Therapie bei kindlichen Sprach- und Kommunikationsstörungen. (Verschiedene Bereiche der Sprache können dabei im Zentrum stehen, z.B. Sprachverständnis, Wortschatz und Wortfindung, Satzbau, Aussprache oder Redefluss).

Die Psychomotorik-Therapeutin bietet Abklärung und Therapie für Kinder mit Schwierigkeiten in den Bereichen Bewegung, Wahrnehmung und Verhalten an. Psychomotorische Störungen können sich in verschiedenen Bereichen äussern: Grobmotorik (rennen, hüpfen, balancieren), Feinmotorik (basteln, mit der Schere schneiden, werken), Grafomotorik (schreiben, Schreibbewegungen).

Speziell ausgebildete Lehrpersonen oder Schulische Heilpädagogen bieten Unterstützung für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Lehr- und Lernvoraussetzungen. Sie arbeiten einzeln mit Kindern, mit Kindergruppen oder mit der ganzen Klasse im Teamteaching mit der Klassenlehrperson. Sie ermitteln, wie ein Kind gefördert werden kann, und erstellen in Absprache mit der Lehrperson Förderpläne.

Sie begleiten Klassen in schwierigen Situationen und beraten Lehrpersonen und Eltern. Gemeinsam mit diesen und eventuell weiteren Fachinstanzen und der Erziehungsberatung erarbeiten sie Lösungsvorschläge, welche den Betroffenen gerecht werden und der Situation angepasst sind.

Kindergarten und Volksschule fördern den Erwerb von Wissen, Fähigkeiten, Haltungen und Handlungskompetenzen. Ziel ist, dass die Kinder und Jugendlichen sich in Umwelt und Gesellschaft zu orientieren und zurechtzufinden vermögen und sich zu eigenständigen, verantwortungsvollen Persönlichkeiten entwickeln. Die Schülerinnen und Schüler sollen nach der obligatorischen Schule in der Lage sein, erfolgreich eine berufliche Ausbildung oder eine weiterführende Schule zu absolvieren.  

Insbesondere für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund, die aus bildungsfernen Familien stammen oder erst während der Schulzeit aus einem anderssprachigen Gebiet zuziehen, ist dieses Ziel oft nur mit besonderen Anstrengungen und viel Durchhaltevermögen zu erreichen.  

Sprache ist das wichtigste Medium des Lehrens und Lernens. 

Der Unterricht in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) richtet sich an Kinder und Jugendliche ohne Kenntnisse oder mit noch unzureichenden Kenntnissen der Unterrichtssprache. Der DaZ-Unterricht vermittelt den gezielten Erwerb von Deutsch als Zweitsprache und fördert die Integration in den Kindergarten und in die Schule. Er unterstützt Kinder und Jugendliche beim Aufbau der notwendigen Kenntnisse der Unterrichtssprache, so dass sie dem Regelunterricht zu folgen vermögen und erfolgreich lernen können

Die Schülerinnen und Schüler haben ab Eintritt in den Kindergarten zwischen drei und fünf Jahren Lernzeit im Zyklus 1. Daraus ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten.

Meist wechseln die Kinder nach zwei Jahren Kindergaren in eine 1./2. Mehrjahrgangsklasse. Nach weiteren zwei Jahren haben sie die Grundansprüche des Zyklus 1 erreicht und wechseln in den Zyklus 2.

Neben der Klassenlehrperson ist eine schulische Heilpädagogin für die Kinder mit zusätzlichen Bedürfnissen verantwortlich. Sie planen gemeinsam die spezielle Förderung und deren Umsetzung im Regelunterricht.

Schülerinnen und Schüler, die einen erhöhten schulischen Förderbedarf haben, werden nach einer Abklärung auf der Erziehungsberatung in der Regel in Vechigen weiter geschult. Sie besuchen den Unterricht in Plus-Klassen und können integrativ unterrichtet werden. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten in einzelnen Bereichen mit reduzierten Lernzielen.

Plus-Klassen sind Regelklassen, an denen neben der Regellehrkraft noch Schulische Heilpädagoginnen den Unterricht begleiten.

Für Schülerinnen und Schüler mit ausserordentlicher intellektueller Begabung besteht die Möglichkeit, an einem Morgen pro Woche ein regionales Förderprogramm zu besuchen. Zugelassen sind ausschliesslich Kinder, welche eine entsprechende Abklärung durch die Erziehungsberatung vorweisen können. Die Abklärung erfolgt auf freiwilliger Basis nach Rücksprache mit den Eltern.

Kontakte

Hauptschulleitung

Susanne Schläfli

Bernstrasse 45
3066 Stettlen
079 66 77 202
susanne.schlaefli@schulestettlen.ch

Standortleitung Bleiche

Larissa Wittwer

Bleichestrasse 1
3066 Stettlen
031 931 54 11/21
larissa.wittwer@schulestettlen.ch

Schulsekretariat

Sandra Habegger

Bernstrasse 116
3066 Stettlen
031 930 88 34
sandra.habegger@stettlen.ch

Gemeindeverwaltung

Stettlen

Bernstrasse 116
3066 Stettlen
031 930 88 30
gemeindeschreiberei@stettlen.ch